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Detaillierte Abrechnung

Gelegentlich kann es vorkommen, dass die Krankenkasse eine detaillierte Abrechnung verlangt. Dabei entsteht leichtfertig der Eindruck, als ob ich die Rechnung nicht korrekt ausgestellt hätte. Selbstverständlich erfüllen meine Rechnungen ALLE Anforderungen, die von entsprechenden  Prüfungsstellen vorgegeben werden.

Was ist nun aber gemeint, wenn die Krankenkasse eine detaillierte Abrechnung verlangt?

In diesem Falle hat die zuständige Person bei der Krankenkasse übersehen, dass es sich bei meiner Rechnung nicht um eine Spital- oder Arztrechnung (da wäre in der Tat eine detaillierte Abrechnung nach TARMED erforderlich), sondern um eine Komplementär-/Alternativmedizinische Rechnung handelt. Hierbei erfolgt die Abrechnung nicht über Tarmed. Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse entsprechend.

Originalrechnung

Ab und zu taucht die "mysteriöse" Frage nach einer Originalrechnung auf. Die Rechnung, die der Klient erhält, ist logischerweise die Originalrechnung. Mehr Original geht nicht!

Abgesehen davon ist die Rechnung unmissverständlich beschriftet mit "Honorar-Rechnung / Rückerstattungsbeleg" und "Kopie für den Patient". Im Weiteren ist das Original nach Abtrennung des Einzahlungsscheins an der Perforation am unteren Rand zu erkennen. Kopien, die ich persönlich abgebe, tragen den handschriftlichen Vermerk "Kopie" und meine Unterschrift.

Klienten möchte ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass die Rechnung - unabhängig von Krankenkassenleistungen - innerhalb der angegebenen Frist an mich zu begleichen ist.

 



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