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Intern: Versäumte Konsultation. Auszug (AGB).

1. Rechnung versäumte Konsultation / Inkasso

Gemäss den allgemein üblichen Bedingungen, sind reservierte und ohne rechtzeitige Abmeldung per Telefon (zwei volle Arbeitstage vorher) nicht besuchte Konsultationen gebührenpflichtig.

Natürlich gibt es Situationen, die unvorhergesehen eintreten können. Diese Tatsache berücksichtige ich auch. Trotzdem hat jede Praxis ihre laufenden Betriebskosten. Durch die reservierte, aber zu kurzfristig abgesagte oder versäumte Konsultation, entsteht eine Ausfallzeit von über einer Stunde – intern muss ich mit 1.40 kalkulieren, da bei meiner Arbeit eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung sowie jeweilige Konzepterstellung für den Erfolg zwingend erforderlich sind.

Bei rechtzeitiger Terminabsage ist es möglich, die gebuchte Zeit an einen Patienten auf der Warteliste weiterzugeben. Damit ist die für jeden Praxis zwingend erforderliche Deckung der monatlichen Praxiskosten gewährleistet.

Um zumindest einen Teil dieser Unkosten zu decken, muss leider für die auf der Rechnung aufgeführte Konsultation(en) ein Auslagenbetrag – wie auf der Rechnung ausgewiesen – verrechnet werden. Ich bitte um Verständnis.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie die Rechnung bis zur angegebenen Frist überweisen

Folgende Worte richten sich an Personen, die Rechnungen ganz bewusst nicht bezahlen:

Sollten Sie säumig werden, wird die Forderung unverzüglich – ohne weitere Mitteilung an Sie – gemäss den von Ihnen unterzeichneten AGB (siehe unten) durchgesetzt. Dazu gehört auch das Erfassen auf der Schuldnerliste, die jederzeit eingesehen werden kann.

2. Der guten Ordnung halber…

habe ich Ihnen nachstehend einen Auszug, der von Ihnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Honorarvereinbarung, eingefügt. Bitte beachten Sie, dass diese bei einem eventuellen Rechtsstreit für die Rechtsprechung ausschlaggebend ist.

Das Honorar ist direkt am Ende der Konsultation zu begleichen. Im Falle einer Rechnungsstellung weiss ich, dass ich diese innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen habe. Ich bin mir bewusst, dass ein Nichtbezahlen von Rechnungen meinerseits dem Vorsatz unrechtmässiger Bereicherung – basierend auf arglistiger Täuschung – entspricht und daher die dazugehörigen Daten digital erfasst und veröffentlicht werden dürfen (z.B. Inkassobüro, Erfassung Schuldnerliste, Betreibung).

[…]

Falls ich einen Termin nicht einhalten kann oder die Zusammenarbeit mit der Praxis André Kramer beenden möchte, habe ich dies mindestens zwei volle Arbeitstage vor Termin per Telefon (Beantworter ist immer eingeschaltet) mit konkreter Angabe, wann der Termin/die Termine gewesen wäre/n, zu melden. Natürlich gibt es Situationen, die unvorhergesehen eintreten können. Diese Tatsache wird auch berücksichtigt. Trotzdem hat jede Praxis ihre laufenden Betriebskosten. Sollte der Termin aufgrund verspäteter oder fehlender Abmeldung durch die Praxis Andre Kramer nicht weitergegeben werden können, dann wird dieser, ungeachtet des Grundes, als abgehalten mit mind. Fr. 200.00 verrechnet. Eine Verrechnung erfolgt ebenso bei Absagen von Terminen ohne Angabe der genauen Daten. (Änderungen vorbehalten)

Für Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

André Kramer

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